AGB Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

1 Begriffsbestimmung und Auslegung

Die folgenden Begriffe haben im Rahmen dieser Lieferbedingungen die nachstehend festgelegten Bedeutungen: „OPIS" die Opis Technology GmbH mit eingetragenem Firmensitz in der Sierksstr. 30, 01326 Dresden, im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragen unter der Nummer HRB 30574; „Bedingungen" die in diesem Dokument festgeschriebenen Lieferbedingungen; „Vertrag" jede zwischen OPIS und dem Kunden bestehende Vereinbarung über den Kauf und Verkauf der Waren und/oder Dienstleistungen; „Kunde" das Rechtssubjekt (juristische oder natürliche Person), das sich bereit erklärt, die Waren und/oder Dienstleistungen von OPIS gemäß den vorliegenden Bedingungen zu erwerben; „Lieferanschrift" die Anschrift, an die die Lieferung der Waren zu erfolgen hat und die mit dem Hauptgeschäftssitz des Kunden identisch sein muss, sofern keine andere Anschrift schriftlich vereinbart wurde; „DOA-Zeitraum" (Dead On Arrival) einen Zeitraum von 28 Tagen ab Lieferdatum; „geschätztes Lieferdatum" das von OPIS geschätzte Datum, zu dem die Waren geliefert werden; „Waren" die Waren, die OPIS zu den im Vertrag vereinbarten Konditionen an den Kunden liefern muss.

2 Verkaufsgrundlage

2.1 Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle von OPIS abgeschlossenen Verträge über den Kauf von Waren und Dienstleistungen. Mit Erteilung eines Auftrags willigt der Kunde ein, mit OPIS zu diesen Bedingungen abzuschließen, unter Ausschluss aller sonstigen Bedingungen des Kunden.
2.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie in einem von beiden Parteien unterzeichneten Dokument ausdrücklich festgeschrieben sind.
2.3 Angestellte oder Handelsvertreter von OPIS sind nicht befugt, Zusicherungen abzugeben, sofern diese nicht schriftlich durch einen Geschäftsführer von OPIS bestätigt wurden.
2.4 Der Kunde verzichtet auf Ansprüche wegen falscher Angaben, außer bei vorsätzlicher arglistiger Täuschung.
2.5 Hinweise oder Empfehlungen, die nicht schriftlich durch einen Geschäftsführer von OPIS bestätigt wurden, erfolgen auf eigene Gefahr des Kunden.
2.6 Druck-, Schreib- oder sonstige Fehler in Verkaufsprospekten, Angeboten, Preislisten oder anderen Dokumenten sind ohne Gewähr und gelten unter Vorbehalt einer Berichtigung.

3 Verkauf und Kauf

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Waren und Dienstleistungen zu erwerben, und OPIS verpflichtet sich, sie zu liefern bzw. zu erbringen.
3.2 Jede Bestellung des Kunden gilt als Angebot zum Kauf und ist für den Kunden sofort bindend; für OPIS erst verbindlich, wenn OPIS die Bestellung schriftlich (auch per E-Mail) angenommen hat.
3.3 Der Kunde stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Bestellangaben sicher.
3.4 Ein Vertrag kommt zustande, wenn OPIS die Bestellung bestätigt oder die Waren liefert bzw. die Dienstleistung erbringt, je nachdem, welcher Fall früher eintritt. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
3.5 Angenommene Bestellungen bzw. Angebote können nur mit schriftlicher Zustimmung eines Geschäftsführers von OPIS und gegen eine angemessene Stornogebühr storniert werden.

4 Beschreibung

4.1 Menge und Beschreibung der Waren/Dienstleistungen müssen den Angaben in Bestellung, Proforma-Rechnung oder Auftragsbestätigung entsprechen.
4.2 Muster, Zeichnungen, Kataloge und Werbematerialien dienen ausschließlich der ungefähren Veranschaulichung und sind nicht Vertragsbestandteil (kein Kauf auf Probe gemäß §§ 454 ff. BGB).

5 Lieferung

5.1 OPIS bemüht sich nach besten Kräften, zum geschätzten Lieferdatum zu liefern; der Liefertermin ist kein Fixgeschäft, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. OPIS behält sich vor, Lieferkosten zu berechnen.
5.2 OPIS ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
5.3 Der Kunde stellt sicheren Zugang und alle notwendigen Voraussetzungen für die Lieferung/Leistungserbringung bereit.
5.4 Die Lieferung gilt vorbehaltlich Ziffer 5.5 auch bei verspäteter Lieferung als angenommen.
5.5 Der Kunde hat Waren bei Anlieferung zu prüfen und Schäden oder Mengenabweichungen innerhalb von fünf Geschäftstagen zu melden; verdeckte Mängel innerhalb von fünf Tagen nach Erkennung. Unterbleibt die Meldung, sind entsprechende Ansprüche ausgeschlossen.
5.6 Bei rechtzeitiger Mängelmeldung ist OPIS nach eigener Wahl zu Ersatz oder Instandsetzung berechtigt; bei zweimaligem Fehlschlagen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
5.7 Für direkte, indirekte oder Folgeschäden aus verzögerter Lieferung haftet OPIS nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit; die Haftung ist der Höhe nach auf 5 % des Warenpreises begrenzt.
5.8 Nimmt der Kunde lieferbereite Waren nicht ab, geht die Gefahr auf ihn über; OPIS kann die Waren auf Kosten des Kunden einlagern.

6 Preis und Zahlungsbedingungen

6.1 Maßgeblich ist der in Bestellung, Proforma-Rechnung oder Auftragsbestätigung genannte Preis.
6.2 Ist eine Anzahlung vorgesehen, liefert OPIS erst nach vollständigem Eingang.
6.3 OPIS kann Preise vor Lieferung erhöhen, soweit dies auf nicht beeinflussbaren Kostensteigerungen beruht (max. 5 % pro Kalenderjahr bei allgemeiner Listenpreiserhöhung).
6.4 Zusatzkosten durch vom Kunden veranlasste Änderungen oder unzureichende Angaben trägt der Kunde.
6.5 Preise unter 500 € verstehen sich zzgl. Transport, Verpackung und Versicherung.
6.6 Der Preis versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Einfuhr-/Ausfuhrabgaben und Zöllen.
6.7 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Lieferung bzw. Leistungserbringung fällig.
6.8 Rechnungsbeträge sind binnen 30 Tagen ohne Abzug zu zahlen; Aufrechnung nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen.
6.9 Maßgeblich für den Zahlungszeitpunkt ist der Eingang der Gutschrift auf dem angegebenen Bankkonto.
6.10–6.12 OPIS kann dem Kunden ein Kredit- oder Scheckkauflimit einräumen und dieses nach eigenem Ermessen ändern oder streichen; bei Überschreitung behält sich OPIS die Freigabe der Ware bis zum Zahlungseingang vor.
6.13 Zahlungen werden nach Ermessen von OPIS auf offene Rechnungen angerechnet.
6.14 Bei Zahlungsverzug ist OPIS zur Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen, zur Geltendmachung von Inkassokosten sowie zu den in dieser Ziffer genannten weiteren Maßnahmen berechtigt.
6.15 OPIS kann einen Aufschlag auf Kreditkartentransaktionen entsprechend ihren Gebührenbestimmungen erheben.

7 Gewährleistung

7.1 Die Garantiefrist für die Waren beträgt 24 Monate ab Lieferdatum, vorbehaltlich anwendbarer Regressansprüche nach §§ 478 ff. BGB.
7.2 OPIS gewährleistet, dass die Waren während der Garantiefrist frei von wesentlichen Material- und Herstellungsfehlern sind; ausgenommen sind Mängel aus normalem Verschleiß, unsachgemäßer Nutzung, Schäden durch den Kunden, unsachgemäßer Installation, Nichteinhaltung von Vorgaben oder unbefugter Veränderung.
7.3 Ziffer 7.2 gilt nicht bei "ohne Garantie" verkaufter Ware, kostenlosen Werbegeschenken, Verstößen gegen Ziffer 7.7 oder verspäteter Mängelmeldung.
7.4–7.6 Bei berechtigten Ansprüchen sendet der Kunde die Ware an OPIS zurück; OPIS ersetzt oder repariert nach eigenem Ermessen kostenlos. Der Kunde befolgt das mitgeteilte Rücksendeverfahren.
7.7 Zurückgesendete Waren sind vollständig (mit Zubehör, Handbüchern, Originalverpackung) und unmarkiert auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden.
7.8 Werden die Kriterien dieses Abschnitts nicht erfüllt, kann OPIS die Ware auf Kosten des Kunden zurücksenden und bereits erfolgte Gutschriften stornieren.
7.9 Nach Ablauf der Garantiefrist erhält der Kunde auf Anfrage einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.

8 Haftung

8.1 Vorbehaltlich Ziffer 8.3 ist die Gesamthaftung von OPIS auf den Gesamtpreis der betreffenden Waren begrenzt, sofern keine Kardinalpflicht verletzt wurde; in letzterem Fall haftet OPIS für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
8.2 OPIS haftet nicht für Gewinnausfall, Einnahmeausfall, Goodwill-Verlust, entgangene Geschäftschancen, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
8.3 Unbeschränkt und unabdingbar bleibt die Haftung für Tod, Körperverletzung, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, arglistige Täuschung, übernommene Garantien sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

9 Gefahr- und Eigentumsübergang

9.1 Die Gefahr geht mit Lieferung auf den Kunden über.
9.2 Das Eigentum an den Waren geht erst über, wenn sämtliche Forderungen von OPIS aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
9.3–9.4 Der Kunde darf Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern und tritt hierdurch entstehende Forderungen bereits jetzt an OPIS ab.
9.5 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist OPIS zur Rücknahme der Ware und zum Betreten der Geschäftsräume des Kunden berechtigt.
9.6–9.10 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen; OPIS kann die Waren gesondert lagern, prüfen und bei Vertragsende zurückfordern lassen.
9.11 Die Rechte aus diesem Abschnitt bleiben bei Vertragsbeendigung aus jedem Grund in vollem Umfang bestehen.

10 Rechte an geistigem Eigentum

10.1 Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht berechtigt, Marken oder sonstige Schutzrechte von OPIS zu nutzen.
10.2–10.3 Nutzt der Kunde Marken von OPIS auf dessen Verlangen zu Verpackungs- oder Markenzwecken, erhält OPIS eine einfache, unentgeltliche Lizenz hieran; OPIS räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an in den Waren enthaltener Software ein, jedoch kein Recht zu Dekompilierung oder Reverse Engineering.

11 Kündigung

11.1 OPIS kann den Vertrag fristlos kündigen bei nicht behebbarem oder fortgesetztem Vertragsverstoß des Kunden, bei Insolvenzantrag, Zahlungseinstellung oder wesentlicher Änderung der Geschäftsführungs- oder Eigentumsverhältnisse des Kunden.
11.2 Im Kündigungsfall kann OPIS gelieferte, aber unbezahlte Waren zurückfordern; der Preis wird sofort fällig, zzgl. gesetzlicher Zinsen.

12 Höhere Gewalt

12.1 OPIS ist berechtigt, Liefertermine zu verschieben oder Verträge auszusetzen, wenn die Geschäftstätigkeit durch nicht beeinflussbare Umstände (Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien, Streik u. Ä.) verhindert wird; dauert das Ereignis ununterbrochen mehr als 90 Tage, können beide Parteien den Vertrag schriftlich kündigen.

13 Vertraulichkeit

13.1–13.4 Beide Parteien behandeln von der jeweils anderen Partei erhaltene vertrauliche Informationen geheim und geben sie nur an unmittelbar beteiligte, entsprechend verpflichtete Angestellte weiter; ausgenommen sind rechtmäßig öffentlich bekannte, bereits vor Vertragsbeginn im eigenen Besitz befindliche oder rechtmäßig von Dritten erlangte Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.

14 Datenschutz

14.1 Verarbeitet eine Partei personenbezogene Daten der anderen Partei oder von deren Personal, Lieferanten, Kunden oder Vertretern im Zusammenhang mit dem Vertrag, verarbeitet sie diese Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken, trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen und übermittelt personenbezogene Daten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, es sei denn, es liegen geeignete Garantien im Sinne von Art. 44 ff. DSGVO vor (z. B. ein Angemessenheitsbeschluss, EU-Standardvertragsklauseln oder eine Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework).
14.2 Unbeschadet Ziffer 14.1 ist OPIS berechtigt, Informationen und Daten über den Käufer zum Zweck des Forderungseinzugs oder ausgelagerten Debitorenmanagements zu erheben, zu speichern und weiterzugeben.
14.3 Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch OPIS finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Auf Verlangen schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, soweit dies aufgrund der Art der Datenverarbeitung erforderlich ist.

15 Rechte Dritter

15.1–15.3 OPIS kann seine Rechte/Pflichten auch durch verbundene Unternehmen erfüllen. Rechte oder Rechtsmittel aus dem Vertrag stehen ausschließlich OPIS und dem Kunden zu; Rechte Dritter (z. B. gesetzliche Rechte) bleiben unberührt.

16 Allgemeine Bestimmungen

16.1–16.6 Die OPIS zustehenden Rechtsmittel gelten unbeschadet sonstiger Rechte; ein Verzicht muss ausdrücklich erklärt werden. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Mitteilungen sind schriftlich per Post mit Empfangsbestätigung oder per E-Mail zuzustellen und gelten zwei Tage nach Zustellung als zugegangen. Der Kunde darf Rechte/Pflichten nicht ohne schriftliche Zustimmung von OPIS abtreten; OPIS kann dies frei tun.
16.7 Verweise auf Gesetze umfassen auch deren Ergänzung, Neufassung oder Ablösung.
16.8 Der Kunde trägt auf eigene Kosten die Verantwortung für die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften, einschließlich Export­kontrollrecht.
16.9 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) vom 11. April 1980.
16.10 Erfüllungsort für die Lieferung ist der Versandort; Zahlungsort ist Dresden. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dresden Gerichtsstand; OPIS kann auch jeden anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand wählen.
16.11 Abweichende, schriftlich vereinbarte Regelungen gehen den vorstehenden Bestimmungen vor.

Stand: September 2026

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